Ich rechne nach der GebüH von 1985 (Gebührenordnung für Heilpraktiker) ab.
Privatversicherte benötigen KEIN Rezept vom Arzt, da ich nicht med. Bademeisterin und Masseurin bin, sondern, selbst Untersuchungen durchführen, Diagnosen stellen und über nötige Therapien (auch Dauer und Häufigkeit) entscheiden kann und darf. Insofern sind Heilpraktiker den Ärzten gleichgestellt und führen aber Massagen und manuelle Therapien selbst durch, stellen dem Patienten eine Rechnung aus und diese wird dann eingereicht und von der privaten Krankenkasse oder Beihilfestelle erstattet.
Die freie Heilfürsorge der Polizei erstattet nach Auskunft nur den Beihilfe-Teil.